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Farbmarkierungen im Wald

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Farben im Wald:
Vieles wird heute im Wald mit Farben gekennzeichnet.
Weithin sichtbar, manches nur für eine `Saison´, anderes langfristig.
Was hat es zu bedeuten ? |
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... an stehenden Bäumen
zum Holzanweisen
Z - Stämme
Rückegassen
Besitz-Grenzen |
...an liegendem Holz
Nummerierung, Holzlisten, Holzlose usw.
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Holzanweisen (Holzauszeichnen):
Zur Kennzeichnung der Bäume, die entnommen, d.h. gefällt werden sollen.
Das wurde früher (heute auch noch, aber seltener) mit einem leichten Handbeil
gemacht. Man schlägt dabei an zwei Seiten des Stammes in Bauchhöhe Rinden-
stücke (Schalme) ab, so, dass es der Waldarbeiter deutlich erkennen kann.
Da es immer wieder vorkam, dass sich der vorgesehene Holzeinschlag oft über
längere Zeit verzögert hat (Marktveränderungen - plötzlich kein Bedarf mehr,
Sturm - jahrelanger Einschlagsstop usw.) haben diese Rindenverletzungen
schon bald zur Verpilzung und damit zu Qualitätsverlusten geführt, was bei
Farbmarkierung vermieden wird.
Im Schwachholz, wo sich die Handarbeit (Waldarbeiter mit Motorsäge) längst
nicht mehr lohnt, werden seit Jahren schon Holzerntemaschinen (auch Kranvollernter, Prosessor, oder Harvester genannt) eingesetzt, weil diese recht pfleglich
und vor allem kostendeckend arbeiten. Deren Fahrer müssen die vom Förster
markierten Bäume aus größerer Entfernung erkennen können, bei Schichtbetrieb
auch in der Nacht. Das geht nur mittels Farbe.
Z (Zukunfts) - Bäume:
Das sind ausgesuchte Stämme mit schöner Wuchsform, die einmal einen guten
Ertrag versprechen. Sie sollen bis ins hohe Alter stehen bleiben und möglichst
unbeschadet hoch und dick werden. Je nach Baumart und Bewirtschaftungsziel
sind dies zwischen 50 und 150 Stück pro Hektar im sogenannten Endalter.
Dazwischen stehende Bäume werden bei Durchforstungen so alle 5 bis 15 Jahre
nach und nach entnommen.
Diese Z - Bäume werden mit zwei bis drei Farbtupfern in Kopfhöhe markiert,
damit sie als solche für lange Zeit erkenntlich sind, damit sie von Waldarbeitern
und Holzrückern bei diesen Durchforstungshieben nicht verletzt werden und weil
sie z.T auch stehend geastet werden (bei Douglasie z.B. bis auf 10 m hinauf), um
später im wahrsten Sinne des Wortes astreines Holz liefern zu können.
Rückegassen und Maschinenwege.
Das sind Schneisen, die nur für die geländegängigen Forstmaschinen bestimmt
und alle 20 bis 40 Meter - oft per Kompass - angelegt sind.
Darauf müssen sich die schweren Holzernte- und Rückefahrzeuge bewegen,
der übrige Waldboden darf nicht befahren werden.
Diese Gassen werden durchgehend farbig gekennzeichnet, damit sich die
Waldarbeiter beim Fällen besser orientieren können (sie sollen eine abfuhr-
günstige `Schlagordnung´ einhalten) und damit sich die Forstmaschinen nicht
verfranzen.
Jeder Förster hat da so seine eigene Markierungsmethode : Ein Farbring, oft
auch zwei, ein großes `V´ oder `R´ usw.
Besitz-Grenzen:
Beim Orkan `Lothar´ hat es sich wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass die
oft gleichartigen Waldstücke (Parzellen) verschiedener Eigentümer gut und
deutlich gekennzeichnet sind. Grenzsteine (Marksteine) werden leicht von
schweren Maschinen umgefahren, sind im hohen Bodenbewuchs oder bei
Schnee nicht aufzufinden, beim Vererben eines Waldbesitzes geht so manches
Wissen um dessen Grenzen verloren.
Öffentlicher Wald (Staats- und Kommunalwald) wird meist mit einem
stilisierten Hirschhorn markiert, Gemeindewald Steinheim mit `GS´, Privat-
Wald gewöhnlich mit den Anfangsbuchstaben des Waldbesitzers.
Liegendes Holz, Stämme und Holzpolter:
Jeder Stamm wird mit seinen Daten registriert, die von den Waldarbeitern am
unteren, dicken Ende angeschrieben sind. Das sind die Länge und der Mitten-
Durchmesser (daraus errechnet sich der Stamminhalt, seine Holzmasse) und,
sofern sie vom Normalen abweicht, auch die Güteklasse. Und er erhält seine
eigene Nummer, die entweder mit einem speziellen Hammer eingeschlagen
oder mit Farbe aufgespritzt wird. Dies erscheint dann im einzelnen nachprüfbar
in der sogenannten Holzliste als Verkaufsgrundlage.
Jedes Holzpolter erhält eine vierstellige Holzlisten-Nummer, deren erste Ziffer
auf das Revier innerhalb des Forstamts hinweist (Revier Steinheim hat die 5),
die weiteren drei bezeichnen die Holzliste, dann folgt ein Trennstrich und danach
eine fünfte Zahl für das betreffende Verkaufslos (die Unterabteilung einer Holzliste),
in das die verschiedenen Teile eines Stammes, je nach Qualität und Bedarf der
Holzkäufer, getrennt gelagert einsortiert werden.
Oft sind dann noch, um jegliche Verwechslung bei der Holzabfuhr auszuschließen,
die Namenkürzel der Käufer aufgespritzt, wie z.B. SH = Sturm/Herbrechtingen
oder FGB = Fuchs-Grieser/Böhmenkirch.
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