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Auf einige Verhaltensregeln möchte Sie der Förster noch hinweisen. Es sind nicht viele, sie dienen der Natur und oft Ihrer eigenen Sicherheit. Förster sind, wie die Polizei, "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft", doch wie Sie alle wissen treten sie nur dann, wenn es unvermeidbar ist, als "Waldpolizisten" auf:

 
  Im Landeswaldgesetz (LWaldG) Baden-Württemberg ist festgelegt:

"Jeder Wald darf zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten werden"
Doch hat man sich so zu verhalten, dass:

"die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt, sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird".

Übrigens: Hochsitze dürfen nach LWaldG nicht bestiegen werden!

Und noch etwas:
Halten Sie bitte kurzfristige Sperrungen von Wegen und Waldflächen ein, die im Zuge von Arbeitseinsätzen nötig sind.
Sie dienen nur Ihrer Sicherheit!
 


Letzte Änderung: durch P. Seidel