Musikschule Steinheim

 

Elternbeirat

Die Elternbeiratsvorsitzenden sind:
Frau Brigitte Bruckner
Frau Veronika Bruckner
Frau Marion Schuller
Frau Dr. Dagmar Haug-Keck


Musikschueler im Neuen Saal
Eine ganz große Aktion fand im Jahre 1996 in Vorbereitung des 25-jährigen Musikschuljubiläums unter intensivem Einsatz des Elternbeirates statt. Die Musikschule produzierte eine Jubiläums-CD "25 Jahre Musikschule Steinheim".

Daraus hier das Grußwort des Elternbeirates:

25 Jahre Musikschule Steinheim! 25 Jahre in denen die Musikschule aus dem öffentlichen Leben der Gesamtgemeinde nicht mehr wegzudenken ist. In dieser Zeit wurde die Musikschule zu einem wichtigen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktor. Dazu beigetragen haben auch die Eltern der heute rund 450 Musikschüler.
Seit etwa dem Jahr 1975 wurden die Eltern für die Musikschule aktiv. Auch heute noch werden aus den ca. 22 musizierenden Gruppierungen zwei Elternvertreter oder Aktivensprecher gewählt, die dann aus ihren Reihen alle zwei Jahre vier Vorsitzende bestimmen.
Dem neu gegründeten Elternbeirat öffnete sich vor Ort ein weites Betätigungsfeld. Es reichte von der Mitwirkung, Mitberatung und Mitverantwortung in zahlreichen Balangen der Musikschule mit Kontakten zu Gemeinderat und Bürgermeister, einschließlich der Mitorganisation von Veranstaltungen, Festen etc., bis hin zu Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Hier nun exemplarisch herausgegriffen zwei entscheidende Ereignisse aus dem Betätigungsfeld unseres Elternbeirates:
- 1982 war der damalige Elternbeirat sehr aktiv, als es darum ging, die Raumnot der Musikschule zu verbessern. Die damalige Hausmeisterwohnung in der Albuchhalle wurde von Eltern und Schülern zu zwei Proberäumen umgebaut.
- 1985 setzte sich der Elternbeirat intensiv für eigene Musikschulräume im geplanten Schulhausneubau ein.
Ohne den Zusammenhalt und die Mitarbeit der gesamten Elternschaft wäre es unmöglich, die vielen Aktivitäten, so wie die jetzt vorliegende Jubiläums-CD, zu bewerkstelligen und zu bewältigen. Es ist für unsere Kinder wichtig, dass die Eltern das Miteinander unseren Kindern vorleben, denn davon lebt die Arbeit an der Musikschule.
An dieser Stelle möchte sich der Elternbeirat für die gute Zusammenarbeit mit der Musikschulleitung bedanken. Das abwechslungsreiche Programm dieser CD ist gelungen und zeugt von der Spielfreude am gemeinsamen Musizieren in der gesamten Bandbreite der musizierenden Schüler - von den Kleinsten angefangen.
Und nun freuen wir uns auf die nächsten erfolgreichen 25 Jahre in unserer Musikschule!
Der Elternbeirat

Hier ein Auszug aus der Schulordnung der Musikschule Steinheim, den Elternbeirat betreffend:

14. Elternvertretung

14.1

Zur Interessenvertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler ist zu Beginn jedes Schuljahres, spätestens acht Wochen nach Unterrichtsbeginn, ein Elternbeirat zu bilden.

Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat, insbesondere

a) die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Musikschule zu fördern;

b) Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schulleitung weiterzuleiten;

c) für die Belange der Musikschule beim Schulträger und in der Öffentlichkeit einzutreten.

14.2

Zur Bildung des Elternbeirats wählen die Erziehungsberechtigten der einzelnen Gruppierungen in der Früherziehung, der Grundausbildung und in den Hauptfächern aus ihrer Mitte jeweils zwei Vertreter. Die Musikschüler wählen aus ihrer Mitte drei Aktivsprecher in den Elternbeirat.

14.3

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie zwei Mitglieder für den Musikschulbeirat. Diese sind der Gemeindeverwaltung und der Musikschulleitung gegenüber schriftlich zu benennen.

14.4

Niemand kann zum Elternvertreter mehrerer Gruppierungen der Musikschule gewählt werden. Lehrer und Angestellte der Musikschule sowie deren Ehegatten können nicht als Elternvertreter gewählt werden.

14.5

Zur Erledigung seiner Aufgaben kann sich der Elternbeirat eine Geschäftsordnung geben.

Inkrafttreten


Letzte Änderung: am 2. Juni 2010 durch Dr. Patrick Tröster