Unterrichtsgebühren

Musikschullogo
 


Gebührenordnung gültig ab 01.08.2003

Unterrichtsfach

Jahresgebühr

Monatsgebühr

Musikgarten (halbjährlich)

111,00 €

18,50 €

Musikalische Früherziehung

258,00 €

21,50 €

Musikalische Grundausbildung:
Blockflöte, Keyboard, Melodica, Schlaginstrumente

264,00 €

22,00 €

Hauptfach - Einzelunterricht

25 Minuten Einzelunterricht

540,00 €

45,00 €

40 Minuten Einzelunterricht

870,00 €

72,50 €

Hauptfach- Partnerunterricht

2 Schüler 30 Minuten

330,00 €

27,50 €

2 Schüler 40 Minuten

462,00 €

38,50 €

3 Schüler 50 Minuten

384,00 €

32,00 €

Ergänzungsfach

78,00 €

6,50 €

ABO-Unterricht

3 x 25 Minuten

66 €

ABO-Unterricht

3 x 40 Minuten

105 €

ABO-Unterricht

6 x 25 Minuten

128 €

ABO-Unterricht

3 x 40 Minuten

199 €

Für diejenigen Schüler, die nur ein Ergänzungsfach aber keinen Hauptfachunterricht besuchen, wird eine monatliche Pauschalgebühr von 6,50 € erhoben. (Erwachsenenzuschlag 30%)

Ermäßigungen

1. Kind

2. Kind

3. Kind

4. Kind

Geschwisterermäßigung

0 %

25 %

50 %

75 %

Sozialermäßigung

auf Antrag

Geschwisterermäßigung wird automatisch gewährt, Sozialermäßigung wird auf Antrag gewährt.

Erwachsenenzuschlag
Für Erwachsene ab 18 Jahren - mit Ausnahme von Schülern, Studenten und Auszubildenden - erhöht sich die Gebühr um 30 %.

Die Gebühren werden quartalsweise im Nachhinein erhoben, möglichst durch bargeldlose Bankabbuchung.

Näheres und ganz ausführlich in der

Schulordnung,
in der Gebührensatzung der Musikschule
und der Gebührenordnung für die Benutzung des Konzertsaales der Musikschule