Sanierungsgebiet Ortskern Ost II in Steinheim am Albuch
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind im Baugesetzbuch (BauGB) in den §§ 136 bis 164b geregelt.
Grund für ein Sanierungsgebiet, sind städtebauliche Missstände sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum, die durch die Festlegung eines Sanierungsgebiets wesentlich verbessert oder umgestaltet werden sollen.
Die Sanierung wurde sowohl mit den Trägern öffentlicher Belange (z. B. übergeordnete Behörden), als auch mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen frühzeitig in den Vorbereitenden Untersuchungen erörtert. Hierdurch soll die Mitwirkung bei der Sanierung angeregt und im Rahmen der Möglichkeiten beraten, sowie eine zügige Durchführung der Maßnahme angestrebt werden.
Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung ist in Steinheim am Albuch am 12. August 2021 erfolgt.
Eigentümer, deren Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, können nun einen formlosen Antrag auf Förderung einer Maßnahme stellen, solange diese noch nicht begonnen wurde!
Ansprechpartner sind:
Sven Krauß
Bauamtsleiter
Gemeindeverwaltung Steinheim am Albuch
Hauptstraße 24
89555 Steinheim
Tel.: 07329 9606-40
Fax.: 07329 9606-12
E-Mail: s.krauss@steinheim.com
Internet: www.steinheim.com
Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co KG
Frau Corinna Götz
Leuschnerstraße 45, 70176 Stuttgart
Telefon: 0711/ 220041-19
Telefax: 0711/ 220041-22
e-mail: corinna.goetz@reschl-stadtentwicklung.de
www.reschl-stadtentwicklung.de
Einen Informationsflyer zur Sanierung finden Sie hier. (PDF-Dokument, 309,29 KB, 14.10.2021)
Die Sanierungssatzung "Ortskern Ost II" finden Sie hier. (PDF-Dokument, 564,98 KB, 14.10.2021)
Den Plan zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes finden Sie hier. (PDF-Dokument, 493,95 KB, 14.10.2021)