Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeinde Steinheim

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain steinheim.com veröffentlichten Website der Gemeinde Steinheim am Albuch. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27.09.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Tastatur-Eingabe, Fokus-Reihenfolge und sichtbaerer Fokus:

  1. Beschreibung: Die Fokusreihenfolge ist aktuell nicht immer durchgehend nachvollziehbar und daher auch schwer mit der Tastatur zu bedienen.
  2. Maßnahmen: An diesem Problem wird bereits gearbeitet und ist zeitnah behoben.

Blöcke überspringen:

  1. Beschreibung: Nicht alle Bereiche der Website können Übersprungen werden.
  2. Maßnahmen: An diesem Problem wird bereits gearbeitet und ist zeitnah behoben.

Name, Rolle, Wert:

  1. Beschreibung: Nicht alle interaktive Bedienelemente sind ausreichend gekennzeichnet.
  2. Maßnahmen: An diesem Problem wird bereits gearbeitet und ist zeitnah behoben.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Steinheim am Albuch kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Steinheim am Albuch auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Steinheim am Albuch überarbeitet werden. Die Gemeinde Steinheim am Albuch ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Steinheim am Albuch bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.09.2024 erstellt und zuletzt überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Steinheim am Albuch
Bürgermeister Holger Weise
Telefonnummer: 07329 9606-10
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123 39375
schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Infobereiche

Highlights

Meteorkrater – Museum

Vor etwa 15 Millionen Jahren entstand durch den Einschlag eines Meteoriten das Steinheimer Becken – der heute wohl besterhaltene und prägnanteste Meteoritenkrater mit Zentralkegel.

Heimatstube auf dem Klosterhof

Pflege von Brauchtum, Vorführungen alter Handwerkstechniken und die Bewahrung von Ausstellungsstücken aus früherer Zeit sind die Aufgaben des Heimatvereins Steinheim e. V.

Interaktiver Wentallehrpfad

Die bizarren Dolomitfelsen, von einem einstigen Flusslauf geformt, machten ein Trockental im Gemeindegebiet im Laufe der Jahrhunderte zum sagenumwobenen Wental. Seit dem Jahr 2010 führt der interaktive Wentallehrpfad von Steinheim aus durch das Wental bis zum Landhotel Wental, das sich bereits auf der Gemarkung Essingen befindet.

Gemeindewald

Steinheim hat einen sehr großen Wald, die Wälder der Gemarkung Steinheim zählen zum Albuch, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet der Schwäbischen Alb.