Bodenrichtwerte: Gemeinde Steinheim

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Eine Wiese voller Margareten
Blumenwiese mit Söhnstetten im Hintergrund
Steinheim im Sommer
Burgstall bei Sontheim

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Bodenrichtwerte - Informationen für Grundstückseigentümer

Ab dem 1. Juli 2022 werden Grundstückseigentümer aufgefordert ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.

 
Zum 1. Juli soll das Internetportal Grundsteuer BW unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar sein, mit den Bodenrichtwerten für die Grundsteuerreform.

Über das Portal "Grundsteuer BW" können die Bodenrichtwerte eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte können auch auf dem Internetportal "BORIS BW" auf der Homepage der Gemeinde Steinheim eingesehen werden.

Bodenrichtwerte nach Preisverhältnissen zum 31.12.2021

Der Gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Heidenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 04. Mai 2022 die Richtwerte für die Gemeinde Steinheim ermittelt. Der Richtwert stellt den aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes dar, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Richtwertzone). In den Richtwerten für Bauland sind Erschließungskosten enthalten. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert. Die Richtwerte wurden unter Beachtung der allgemeinen Marktlage und deren Auswirkungen auf den örtlichen Grundstücksmarkt fortgeschrieben und neu ermittelt. Die festgestellten Bodenrichtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auf die Richtwertkarte zum Stichtag 31.12.2021, in der die ermittelten Richtwerte eingetragen sind, Bezug genommen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte erhalten.

Bodenrichtwertübersicht gemäß § 12 Gutachterausschuss VO für erschließungsbeitragsfreies Bauland

Ein Abschlag wegen Bebauung wird nicht vorgenommen.

Geschosswohnungsbau (Wohnungseigentum) ist in den Richtwerten nicht berücksichtigt.

Bei Kleingrundstücken ist zusätzlich ein Zuschlag von 5 % bis 20 % auf den Richtwert vorzunehmen.

 

W = Wohnbauflächen; M = gemischte Bauflächen; G = gewerbliche Bauflächen; GB = Gemeinbedarf; SE = Sondergebiet für Erholung; SO = sonstige Sondergebiete; EE = Energieerzeugung;

R = Rohbauland; E = Bauerwartungsland; ASB = Außenbereich

 
  € pro m² Grundstücksfläche 
Steinheim    
 Baufläche W125 €bis 170 €
 Baufläche M40 €bis 140 €
 Bauerwartungsland (E) W20 €bis50 €
 Rohbauland (R) W, M40 €bis50 €
 Baufläche G85 €bis95 €
 Baufläche GB100 €  
 Baufläche SE25 €  
 Baufläche SO35 €  
 Baufläche EE (Solar/Wind)10 €  
 Bauflächen ASB35 €bis45 €
Söhnstetten    
 Baufläche W90 €bis 110 €
 Baufläche M45 €bis 120 €
 Bauerwartungsland (E) W35 €  
 Rohbauland (R)35€  
 Baufläche G60 €bis75 €
 Bauerwartungsland (E) G20 €  
 Baufläche GB65 €  
 Baufläche SE35 €  
 Bauflächen ASB35 €bis 45 €
 

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke, in Abhängigkeit einer Acker- undGrünlandzahl

 
 € pro m² Grundstücksfläche 
Steinheim  
 Acker / 452,80 €
 Grünland / 402,20 €
 Erwerbsgartenbaufläche6,00 €
Söhnstetten  
 Acker / 352,50 €
 Grünland / 352,00 €
Gesamtgemeinde  
 Unland0,50 €
 Wald F (ohne Aufwuchs)1,00 €

     

Bodenrichtwerte für sonstige Flächen

 

SPO=Sportfläche; FGA= Freizeitgartenfläche; FH = Friedhof; AB = Abbauland; SG=sonstige private Fläche; SN = Sondernutzungsfläche


   

 € pro m² Grundstücksfläche 
Steinheim  
 Sportfläche (SPO)6,00 € bis 25,00 €
 Freizeitgartenfläche (FGA)8,50 €
 Friedhof (FH)15,00 €
 Krautgärten (SG)2,50 €
 Tierheim Heidenheim (SN)35,00 €
Söhnstetten  
 Sportfläche (SPO)20,00 €
 Freizeitgartenfläche (FGA)8,50 €
 Friedhof (FH)10,00 €
 Steinbruch (AB)20,00 €
 Krautgärten2,50 €

Bei den Freizeitgartenflächen handelt es sich um eingezäunte Grundstücke, oft mit Gartenhaus oder Gerätehütte. Grundstücke in Vereinsanlagen sind nicht enthalten.

 

Die Bodenrichtwertkarte kann bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Rathaus, 7. Stock, Zimmer 717 Telefon 07321 327-6315 (E-Mail: gutachterausschuss@heidenheim.de) erworben werden.

Bodenrichtwerte Steinheim (PDF-Dokument, 2,10 MB, 27.06.2022)

Die Bodenrichtwertkarte kann auch auf der Homepage der Stadt Heidenheim unter nachfolgendem Link eingesehen werden: www.heidenheim.de/bodenrichtwerte

Sowie an folgenden Internetportalen: www.grundsteuer-bw.de und BORIS BW.

  

Geschäftsstelle

Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim

Die Richtwerte in den Teilorten

  € pro m2 Grundstücksfläche
Küpfendorf(MD)45 €
 (EE)10 €
Irrmannsweiler(MD)45 €
Gnannenweiler(MD)45 €
Neuselhalden(MD)45 €
 (SO)35 €
Dudelhof(MD)45 €
Obere Ziegelhütte(MI)40 €
 (SPO)25 €
 (EGA) 6 €
Untere Ziegelhütte(MI)40 €

Infobereiche

Highlights

Meteorkrater – Museum

Vor etwa 15 Millionen Jahren entstand durch den Einschlag eines Meteoriten das Steinheimer Becken – der heute wohl besterhaltene und prägnanteste Meteoritenkrater mit Zentralkegel.

Heimatstube auf dem Klosterhof

Pflege von Brauchtum, Vorführungen alter Handwerkstechniken und die Bewahrung von Ausstellungsstücken aus früherer Zeit sind die Aufgaben des Heimatvereins Steinheim e. V.

Interaktiver Wentallehrpfad

Die bizarren Dolomitfelsen, von einem einstigen Flusslauf geformt, machten ein Trockental im Gemeindegebiet im Laufe der Jahrhunderte zum sagenumwobenen Wental. Seit dem Jahr 2010 führt der interaktive Wentallehrpfad von Steinheim aus durch das Wental bis zum Landhotel Wental, das sich bereits auf der Gemarkung Essingen befindet.

Gemeindewald

Steinheim hat einen sehr großen Wald, die Wälder der Gemarkung Steinheim zählen zum Albuch, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet der Schwäbischen Alb.