Die Vergaben
Vergebene Aufträge nach VOB/A und VOL/A
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A 2009 informiert die Gemeinde Steinheim nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer.
Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A 2009 informiert die Gemeinde Steinheim nach Zuschlagserteilung über Auftragsvergaben im Rahmen von
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb
- Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb
ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten eingestellt.