Wasserabrechnung und reduzierter Mehrwertsteuersatz
Die befristete Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7% auf 5% für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 wirkt sich auch auf die Abrechnung der Wassergebühr aus.
Da wir in den letzten Tagen vermehrt Anfragen zu diesem Thema erhalten haben, möchten wir auf folgendes hinweisen:
- Die Lieferung von Wasser gilt umsatzsteuerrechtlich erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt. Da sich der aktuelle Ablesezeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020 erstreckt, entsteht die Umsatzsteuer auf die gesamte Jahresverbrauchsgebühr mit Ablauf des 31.12.2020. Folglich wird der abgesenkte Steuersatz von 5% auf die gesamte Verbrauchsgebühr 2020 in Rechnung gestellt.
- Eine Zwischenablesung oder ein Schätzung des Zählerstands zum 30.06.2020 ist nicht erforderlich.
- Die Abschlagszahlungen auf die Verbrauchsgebühr, die den bis 30.06.2020 gültigen Steuersatz von 7% enthalten, werden nach wie vor in gleicher Höhe geleistet. Die Korrektur der Netto-Beträge und der Steuerbeträge erfolgt bei der Endabrechnung und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Für zusätzliche Auskünfte können Sie sich gerne an Frau Junginger (07329/9606-35) wenden.