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Aktuelle Coronaverordnung
Wichtiger Hinweis an alle:
Wenn Sie befürchten, sich mit dem Erreger von COVID-19 angesteckt zu haben, bleiben Sie aus Vorsichtsgründen zu Hause und wenden Sie sich umgehend telefonisch an Ihren Hausarzt oder dem diensthabenden Arzt über die Tel. 116117 und warten Sie in der Ansage bis Sie verbunden werden (dies kann einige Minuten dauern).
Bitte gehen Sie auf keinen Fall unangemeldet direkt zu Ihrem Hausarzt oder ins Klinikum Heidenheim, weder in die Notfallpraxis noch in die Zentrale Notaufnahme (ZNA). Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist sehr wichtig, damit Ihre Versorgung hygienegerecht organisiert werden kann.
Das Landratsamt Heidenheim hat eine Telefon-Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Heidenheim eingerichtet. Die Hotline mit der Telefonnummer 07321 321-2600 steht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Begriffsbestimmungen
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Neue Öffnungszeiten in der Corona-Ambulanz
Stand: 08.02.2021
Die Corona-Ambulanz für den Landkreis Heidenheim auf dem Gelände des Klinikums Heidenheim ist zu den folgenden Öffnungszeiten geöffnet.
Uhrzeiten für symptomatische Patienten mit Covid-Symptomen:
Montag | 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
Dienstag | 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
Mittwoch | 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr |
Donnerstag | 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
Freitag | 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
Samstag | 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr |
Sonntag | 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr |
Feiertag | 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr |
Uhrzeiten für asymptomatische Personen:
Montag | 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Dienstag | 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag | 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Samstag | 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Sonntag | 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Feiertag | 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Eine Testung von asymptomatischen Reiserückkehrern ist in der Corona-Ambulanz seit dem 16.12.2020 nicht mehr möglich.
Hier ist ein geeigneter Nachweis in Papierform über einen Aufenthalt im Ausland vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Gemeindeinformationen
Bürgermobil
Das neue Mobilitätsangebot soll Bürgerinnen und Bürgern ab dem 70. Lebensjahr und mobilitätseingeschränkten Personen jeden Alters die Möglichkeit geben, Einrichtungen des täglichen Lebens aufzusuchen. Insbesondere Menschen, die kein eigenes Fahrzeug (mehr) haben und denen eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Taxi) nicht möglich ist, soll das Bürgerauto zur Verfügung stehen für z.B.:
- Fahrten zur medizinischen und diagnostischen Behandlung (keine Krankentransporte oder von der Krankenkasse gezahlte Fahrten)
- Apotheken, Einkaufsmärkte, Frisöre
- …und manches Andere
Wenn Sie den Fahrdienst nutzen möchten, melden Sie Ihre geplante Fahrt unter folgenden Angaben am Vortag bis 12 Uhr beim Fahrer bzw. bei der Fahrerin unter 0172 42 27 74 0 an:
- Abfahrt: Uhrzeit, Name, Anschrift, Telefon
- Ziel: Anschrift
- Evtl. Wartezeit: ca. wie lange?
- Evtl. Beförderung: mit Rollstuhl/Rollator
- Evtl. Mitfahrt einer Begleitperson
Über fünfzehn ehrenamtliche Fahrer machen den Betrieb des Bürgermobils möglich. Ob mit dem Privatfahrzeug oder mit dem Carsharing Auto, werden jeweils dienstags und donnerstags von 08:00-12:00 Uhr und von 13:30-16:30 Uhr bzw. donnerstags bis 18:00 Uhr den Fahrdienst anbieten. Fahrten innerhalb der Gemeinde Steinheim mit den Teilorten werden abgedeckt. Im Einzelfall können dringende Fahrten im Umkreis von 15 km durchgeführt werden.
Lehrschwimmbecken in Steinheim und Söhnstetten
Die Lehrschwimmbecken in Steinheim und in Söhnstetten haben bis auf Weiteres geöffnet.
Veranstaltungen von Religions-, Glaubens-und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
Nach Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) vom 2. April 2022 gelten ab 3. April 2022 bei Trauerfeiern keine Restriktionen mehr.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglich geschlossenen Innenräumen werden weiterhin empfohlen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung, Tel. Telefonnummer: 07329/9606-55, gerne zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung Steinheim am Albuch
Trauungen
Nach der aktuell gültigen Corona-VO sind Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als 10 Personen erlaubt. Kinder der Eheschließenden und die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zählen hierbei nicht mit.
Gemäß § 20 CoronaVO haben die zuständigen Behörden weiterhin die Befugnis, auch weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen. Ob aufgrund der Lage vor Ort die Teilnehmerzahl bei den standesamtlichen Trauungen u.U. nur auf das notwendige Maß beschränkt werden muss, entscheiden die Gemeinden in eigener Zuständigkeit.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Michalik (Telefonnummer: 07329 9606-24 oder b.michalik@steinheim.com) gerne zur Verfügung.
Kindergärten
In der Verordnung des Kultusministeriums über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Kita - Corona-VO-Kita) (PDF-Datei) erhalten Sie Informationen zur Regelungen für den Kindergartenbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Schulen
In der Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) (PDF-Datei) erhalten Sie Informationen zur Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Reisen
Merkblatt für Reiserückkehrer
Hier (PDF-Datei) erhalten Sie alle Informationen, welche Sie bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beachten müssen.
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Heime und Werkstätten
Empfehlungen für pflegende Angehörige
In Corona-Zeiten gelten für die häusliche Pflege zahlreiche Sonderregelungen. Vielen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Um dabei zu helfen, hat der Verband Pflegehilfe (zur Homepage) eine Übersicht der wichtigsten Gesetze erstellt.
Sonstiges
Datenverarbeitung
Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst aus Gründen des Infektionsschutzes vom 04. Mai 2020 in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung
Messen, Ausstellungen und Kongresse
Messen nach § 64 Gewerbeordnung (GewO) und Ausstellungen nach § 65 GewO sind nicht erlaubt. Die hierfür vorgesehenen entsprechenden Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
Weitere Informationen
Pressemitteilungen des Landratsamtes Heidenheim
Aktuelle Pressemitteilungen des Landratsamtes finden Sie hier.
Weiterführende Links
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage
- des Landkreises (www.info-corona-lrahdh.de)
- des Robert Koch Institutes (www.rki.de)
- des Kultusministeriums (www.km-bw.de)
- des Sozialministeriums (www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de)
- der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de)