Der Personalrat
Der Personalrat ist das gewählte Verbindungsglied zwischen den Beschäftigten und der Gemeinde als Arbeitgeber.
Wir sind ein Gremium von 5 Personen, vier VertreterInnen der Gruppe Beschäftigte TVöD und ein Vertreter der Gruppe BeamtInnen. Am 17.07.2019 fand die Wahl auf Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) Baden-Württemberg statt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Das Aufgabenspektrum ist vielseitig. Neben Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen, hat der Personalrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden.
Der Personalrat hat Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt sind, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken. Er führt mindestens einmal im Jahr eine Personalversammlung durch. Auch Unfallverhütung und Arbeitsschutz sind Anliegen des Personalrates.
Mitglieder des Personalrates
- Beate Michalik (Personalratsvorsitzende)
- Hans-Peter Stoll (stellv. Personalratsvorsitzender)
- Harald Braun
- Daniela Durner
- Marion Weiler
Wir sind Ansprechpartner für die kleinen und großen Probleme, die die Kolleginnen und Kollegen mit der Dienststelle, oder auch untereinander in der täglichen Arbeit haben. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns oder schreiben Sie uns eine Mail.
Was ändert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 70,12 KB, 28.02.2023).
Resturlaub bei längerer Krankheit oder Bezug von Erwerbsminderungsrente
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 106,24 KB, 28.02.2023).