Am Sonntag, den 11.10.2026 findet die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Steinheim am Albuch statt.
Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (§ 45 I GemO). Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (§ 45 I S. 2 GemO).
Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los (§ 45 II S. 1 GemO).
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten (§ 46 I GemO).
Die Bürger, welche im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt sind, dürfen den Bürgermeister wählen. Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (§ 12 I S. 1 GemO).
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab der KW 37 zugestellt.
Wo kann ich wählen
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde ist in folgende 9 Wahlbezirke aufgeteilt:
Nummer des Wahlbezirks | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, |
001 | Steinheim Ost | Hillerschule Steinheim, Schulstraße 3, Gebäude A, Zimmer 0.10 |
002 | Steinheim Süd | Hillerschule Steinheim, Schulstraße 3, Gebäue A, Zimmer 0.06 |
003 | Steinheim Nord-Ost | Rathaus Steinheim, Hauptstraße 24, Trauzimmer, Ebene 2, Zimmer 2.07 |
004 | Steinheim Süd-West | Hillerschule Steinheim, Schulstraße 3, Gebäude A, Zimmer 0.09 |
005 | Steinheim Nord-West | Rathaus Steinheim, Hauptstraße 24, |
006 | Steinheim Nord | Rathaus Steinheim, Hauptstraße 24, Manfred-Bezler-Saal |
007 | Sontheim/ Küpfendorf | Dorfhaus Sontheim, Hülbenweg 6, |
008 | Söhnstetten Ost/ Dudelhof | Seeberghalle Söhnstetten, Turnstraße 1, |
009 | Söhnstetten West | Seeberghalle Söhnstetten, Turnstraße 1, |
Auf der Wahlbenachrichtigung, welche die Bürgerinnen und Bürger per Post erhalten, steht gedruckt in welchem Wahllokal sie wählen können.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr in der Hillerschule Steinheim zusammen:
Nummer des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) |
Briefwahlbezirk 1 | Hillerschule Steinheim, Schulstraße 3, Gebäude F, Zimmer 0.01 |
Briefwahlbezirk 2 | Hillerschule Steinheim, Schulstraße 3, Gebäude F, Zimmer 0.02 |
Briefwahlbezirk 3 | Hillerschule Steinheim, Schulstraße 3, Gebäude F, Zimmer 0.03 |
Briefwahlbezirk 4 | Hillerschule Steinheim, Schulstraße 3, Gebäude F, Mensa |
Ab 18:00 Uhr schließen die Wahllokale, und der Wahlvorstand zählt die Stimmen öffentlich aus. Jeder kann bei der Auszählung im Wahllokal zuschauen (§ 21 KomWG).
Wie wird gewählt
Folgende Dokumente sind zur Wahl mitzubringen:
- Ihre Wahlbenachrichtigung
- Ihr Personalausweis oder Reisepass (EU-Bürger bringen ihren nationalen Identitätsausweis mit).
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, welchen Sie im Wahllokal erhalten.
Jeder Wähler hat genau 1 Stimme.
Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben ist der Stimmzettel ungültig.
Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber.
Wenn Sie eine andere wählbare Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben.
Möchte ein Wähler die freie Zeile nutzen, darf er also keinen der vorgedruckten Kandidaten ankreuzen. Er trägt stattdessen einfach den Namen seines Wunschkandidaten samt Zusatzangaben in die freie Zeile ein.
Briefwahl
Für Bürgerinnen und Bürger denen es nicht möglich ist am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal vor Ort zu wählen, gibt es die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen im Bürgerbüro unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung und ihres Ausweises
- schriftlich
Hinweis: empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Formulars. Bitte beachten Sie, dass der Wahlscheinantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss.
- Online, unter Verwendung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Link auf der rechten Seite hier auf der Homepage
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.
Bei der Briefwahl sollten Sie die Hinweise in den Unterlagen, speziell auf der Rückseite des Wahlscheins, beachten. Insbesondere müssen Sie die eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabgabe unterschreiben, damit der Stimmzettel gültig ist. Auch darf die eidesstattliche Versicherung nicht vom Wahlschein getrennt werden.
Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst frühzeitig angefordert werden, da sowohl die Übersendung der Unterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefs einige Zeit dauern können.
Nach dem Antrag erhalten Sie per Post Ihre Wahlunterlagen.
Prüfen Sie, ob alles vollständig ist. Folgende Dokumente müssen enthalten sein:
- Der amtliche Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl.
- Der Stimmzettelumschlag (blau).
- Der Wahlschein, inklusive der eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabagbe
- Der Wahlbriefumschlag (rot), auf dem bereits die Adresse des Rathauses steht.
- Ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen.
Damit Ihre Stimme am Wahlabend gültig ist, müssen Sie die Unterlagen absolut fehlerfrei ausfüllen und verpacken.
Schritt 1: Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie Ihren Wunschkandidaten an oder nutzen Sie die freie Zeile.
Wichtige Hinweise:
Wichtig ist, dass Sie bei der Bürgermeisterwahl 1 Stimme haben.
Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben ist der Stimmzettel ungültig.
Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber.
Wenn Sie eine andere wählbare Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben.
Schritt 2: Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
Wichtig: Nur der Stimmzettel gehört hier hinein!
Schritt 3: Wahlschein unterschreiben: Auf dem weißen Wahlschein müssen Sie ganz unten die „Versicherung an Eides statt“ persönlich mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen.
Wichtig: Ohne Unterschrift gilt ihre Stimme als nicht abgegeben.
Schritt 4: Legen Sie nun den verschlossenen blauen Umschlag UND den unterschriebenen weißen Wahlschein zusammen in den roten Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den roten Umschlag fest zu.
Wichtig: Der rote Wahlbrief muss rechtzeitig im Rathaus ankommen, damit jede Stimme am Wahlabend pünktlich gezählt werden kann! Sie können den roten Umschlag per Post schicken oder auch bis zum Wahlsonntag (bis spätestens 18:00 Uhr) direkt in den offiziellen Briefkasten des Rathauses einwerfen.
Wahlergebnis
Über den beigefügen Link können Sie am Wahlabend das Wahlergebnis verfolgen:
