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Frühlingsblüher im Doschental
Frühlingsblumen im Knill
Schäfhalde mit Blick auf Steinheim
Märzenbecher im Wald
Steinheim im Frühlings-Nebel morgens

Hauptbereich

Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 25. August 2021 und Sonntag, dem 24. Oktober 2021 liegen. Nunmehr hat der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt.

Wahlergebnis

Auf dieser Seite erhalten Sie zusammengefasste Daten früherer Bundestagswahlen und über die nachfolgenden Links detailliertere Daten der jeweiligen Wahl.

Am Wahlabend können Sie hier die Ergebnisse von Steinheim bzw. des Wahlkreises 270 Aalen-Heidenheim aufrufenn. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert. 

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten, das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben. Alle Wahlberechtigten werden im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt. In diese Listen kann vor der Wahl Einsicht genommen werden, um sich von deren Vollständigkeit zu überzeugen und gegebenenfalls Ergänzungen vornehmen zu lassen.
 

Wie wird gewählt?

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Kann ich mit meiner Zweitstimme bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten einer Liste wählen?

Die Landeslisten von Parteien sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen.

Wahlberechtigung

Bin ich wahlberechtigt?

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

  1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  1. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
 

Wo erhalte ich den Antrag?

Das Antragsformular können Sie hier  (PDF-Datei)herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können Sie auf folgende Arten beantragen:

  • durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigungskarte,
  • durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter. Der kann Ihnen den Wahlschein zuschicken und Sie wählen einfach per Briefwahl,
  • schriftlich.

Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Formulars. Möglich sind auch

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.

Bei einer Briefwahl sollten Sie die Hinweise in den Unterlagen, speziell auf der Rückseite des Wahlscheins, beachten. Insbesondere müssen Sie die eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabgabe unterschreiben, damit der Stimmzettel gültig ist. Auch darf die eidesstattliche Versicherung nicht vom Wahlschein getrennt werden. Außerdem sollten Sie den Wahlbrief rechtzeitig abschicken, damit er vor Ablauf der Abstimmungszeit ankommt.

Sollten Sie ihn mit der Post schicken, planen Sie zur Sicherheit am besten einige zusätzliche Tage ein. Sie können den Wahlbrief aber auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. 

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte selbst auf Ihrem Wahlamt abholen, können Sie dort gleich wählen.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt.

Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 - 36122.

Wo kann ich wählen?

Unten aufgeführt finden Sie die Wahllokale.

  • Wahlbezirk 001, Steinheim Ost, Zimmer 0.10, Gebäude A, Hillerschule
  • Wahlbezirk 002, Steinheim Süd, Zimmer 0.06, Gebäude A, Hillerschule
  • Wahlbezirk 003, Steinheim Nord-Ost, Trauzimmer Zi. 3.07, Rathaus Steinheim 
  • Wahlbezirk 004 Süd-West, Zimmer 0.09, Gebäude A, Hillerschule
  • Wahlbezirk 005 Nord-West, Sitzungssaal, Rathaus Steinheim 
  • Wahlbezirk 006 Nord, Manfred-Bezler-Saal, Rathaus Steinheim
  • Wahlbezirk 007 Sontheim/Küpfendorf, Dorfhaus Sontheim
  • Wahlbezirk 008 Söhnstetten Ost/Dudelhof, Seeberghalle, Söhnstetten 
  • Wahlbezirk 009 Söhnstetten West, Seeberghalle, Söhnstetten

Infobereiche

Highlights

Meteorkrater – Museum

Vor etwa 15 Millionen Jahren entstand durch den Einschlag eines Meteoriten das Steinheimer Becken – der heute wohl besterhaltene und prägnanteste Meteoritenkrater mit Zentralkegel.

Heimatstube auf dem Klosterhof

Pflege von Brauchtum, Vorführungen alter Handwerkstechniken und die Bewahrung von Ausstellungsstücken aus früherer Zeit sind die Aufgaben des Heimatvereins Steinheim e. V.

Interaktiver Wentallehrpfad

Die bizarren Dolomitfelsen, von einem einstigen Flusslauf geformt, machten ein Trockental im Gemeindegebiet im Laufe der Jahrhunderte zum sagenumwobenen Wental. Seit dem Jahr 2010 führt der interaktive Wentallehrpfad von Steinheim aus durch das Wental bis zum Landhotel Wental, das sich bereits auf der Gemarkung Essingen befindet.

Gemeindewald

Steinheim hat einen sehr großen Wald, die Wälder der Gemarkung Steinheim zählen zum Albuch, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet der Schwäbischen Alb.