Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23.02.2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten, das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben. Alle Wahlberechtigten werden im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar 2025 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung ist bis zum Wahltag zu verwahren und im Wahllokal bei der Stimmabgabe vorzulegen.
Weitere Informationen zur 21. Wahl des Deutschen Bundestags können auf den folgenden Seiten entnommen werden:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Wahlergebnis
Auf diesen Seiten erhalten Sie zusammengefasste Daten früherer Bundestagswahlen
https://www.bundestagswahl-bw.de/wahlergebnis
und auf dem nachfolgenden Link das Wahlergebnis in der Gemeinde Steinheim am Albuch der Bundestagswahl 2021.
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20210926/08135032/praesentation/index.html
Am Wahlabend können Sie die Ergebnisse von Steinheim über den nachfolgenden Link aufrufen. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert:
(Link folgt zu späterem Zeitpunkt)
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf folgender Seite:
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Briefwahl
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst in der KW 7 (ab 10.02.2025) zugestellt werden können. Bitte sehen Sie davon ab, nach den Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung zu fragen um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Die Briefwahlunterlagen können Sie auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen im Bürgerbüro unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung
- schriftlich
- durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgestatteten Vertreter
- Online unter Verwendung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Link auf der rechten Seite hier auf der Homepage
Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Formulars. Bitte beachten Sie das der Wahlscheinantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss.
Bei der Briefwahl sollten Sie die Hinweise in den Unterlagen, speziell auf der Rückseite des Wahlscheins, beachten. Insbesondere müssen Sie die eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabgabe unterschreiben, damit der Stimmzettel gültig ist. Auch darf die eidesstattliche Versicherung nicht vom Wahlschein getrennt werden. Außerdem sollten Sie den Wahlbrief rechtzeitig abschicken, damit er vor Ablauf der Abstimmungszeit ankommt.
Sollten Sie ihn mit der Post schicken, planen Sie zur Sicherheit am besten einige zusätzliche Tage ein. Sie können den Wahlbrief aber auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abholen, können Sie dort gleich die Unterlagen ausfüllen und wieder abgeben.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122
Wo kann ich wählen
Unten aufgeführt finden Sie die Wahllokale.
- Wahlbezirk 001, Steinheim Ost, Zimmer 0.10, Gebäude A, Hillerschule
- Wahlbezirk 002, Steinheim Süd, Zimmer 0.06, Gebäude A, Hillerschule
- Wahlbezirk 003, Steinheim Nord-Ost, Trauzimmer Zi. 3.07, Rathaus Steinheim
- Wahlbezirk 004 Süd-West, Zimmer 0.09, Gebäude A, Hillerschule
- Wahlbezirk 005 Nord-West, Sitzungssaal, Rathaus Steinheim
- Wahlbezirk 006 Nord, Manfred-Bezler-Saal, Rathaus Steinheim
- Wahlbezirk 007 Sontheim/Küpfendorf, Dorfhaus Sontheim
- Wahlbezirk 008 Söhnstetten Ost/Dudelhof, Seeberghalle, Söhnstetten
- Wahlbezirk 009 Söhnstetten West, Seeberghalle, Söhnstetten
Bitte entnehmen Sie der Wahlbenachrichtigung in welchem Wahllokal Sie wählen können.