Grundsteuerreform Messbescheide
Grundsteuerreform
Diese Mitteilung richtet sich an alle Grundstückseigentümer/-innen, welche im Zuge der Grundsteuerreform gegenüber dem Finanzamt eine Feststellungserklärung zu Ihrem/Ihren Grundstück/en abgegeben haben bzw. noch abgeben werden.
Sie erhalten zu entsprechender Zeit von Ihrem Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid.
Der hier angegebene Grundsteuermessbetrag ist ab 1. Januar 2025 die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich durch Multiplizieren des Grundsteuermessbetrages mit dem von der Gemeinde Steinheim festgesetzten Hebesatz. Dieser beträgt derzeit 390 % für die Grundsteuer B und 370 % für die Grundsteuer A.
Bitte überprüfen Sie den Grundsteuermessbescheid auf Plausibilität bzw. mögliche Fehler und wenden Sie Sich gegebenenfalls an das Finanzamt Heidenheim. Ihre Gemeindekämmerei