Wir bitten um Beachtung!
Aktuell werden unsere Hallen und sonstigen Räumlichkeiten begrenzt vermietet. Wir bitten Sie daher, bereits bei Ihrer Anfrage die Art der Veranstaltung, die Personenanzahl und den geplanten Ablauf anzugeben.
Vielen Dank!
Albuchhalle Steinheim
Die Albuchhalle kann für Sportveranstaltungen, öffentliche oder private Feiern, Versammlungen, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen genutzt werden.
Mehrzweckhalle: 18m x 33m mit Bühne (10m x 15m)
40 Parkplätze
Barrierefreier Zugang
Bodenbelag : Schwingboden mit PVC
Weitere Informationen:
Benutzungsordnung für die Albuchhalle (PDF-Dokument, 36,11 KB, 27.08.2020)
Gebührenordnung der Gemeinde Steinheim am Albuch für die Benutzung der Wentalhalle, der Seeberghalle und der Albuchhalle (PDF-Dokument, 16,81 KB, 27.08.2020)
Ansprechperson:
Gisela Burger
Telefonnummer: 07329 9606-52
Faxnummer: 07329 9606-12
g.burger@steinheim.com
Dorfhaus Sontheim
Der Dorfgemeinschaftsraum kann für öffentliche oder private Feiern, Versammlungen, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen genutzt werden.
Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftsraums werden bei einmaligen Veranstaltungen folgende Gebühren erhoben:
1. Benutzung des Dorfgemeinschaftsraums für den ersten Tag: 100,00 €
2. Benutzung der Küche: 25,00 €
Bei mehrtägigen Veranstaltungen beträgt die Benutzungsgebühr für jeden weiteren Tag 50,00 €, inklusive Küchennutzung
Weitere Informationen:
Benutzungs- und Gebührenordnung für den Dorfgemeinschaftsraum Sontheim im Stubental (PDF-Dokument, 24,76 KB, 27.08.2020)
Ansprechperson:
Gisela Burger
Telefonnummer: 07329 9606-52
Faxnummer: 07329 9606-12
g.burger@steinheim.com
Manfred-Bezler-Saal
Der Manfred-Bezler-Saal ist der Sozialraum der Freiwilligen Feuerwehr Steinheim und steht somit in erster Linie der Feuerwehr für ihre kameradschaftlichen und dienstlichen Zwecke zur Verfügung.
Der Manfred-Bezler-Saal kann für öffentliche oder private Feiern, Versammlungen, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen genutzt werden.
Sämtliche Getränke werden grundsätzlich vom Bewirtschafter der Feuerwehr Steinheim gestellt! Über Ausnahmen entscheidet der Bewirtschafter. Essen kann vom Veranstalter selbst mitgebracht werden oder von einem Lieferdienst geliefert werden.
Weitere Informationen:
Benutzungs- und Entgeltordnung für den Manfred-Bezler-Saal der Gemeinde Steinheim am Albuch (PDF-Dokument, 123,83 KB, 20.01.2022)
Ansprechperson:
Gisela Burger
Telefonnummer: 07329 9606-52
Faxnummer: 07329 9606-12
g.burger@steinheim.com
Mensa
Die Mensa wurde als Ganztageseinrichtung für die Schulen erbaut und steht entsprechend diesem Zweck zu jeder Zeit vorrangig der Hillerschule für ihre Veranstaltungen zur Verfügung.
Von montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr–16:00 Uhr ist die Mensa durch die Schule belegt. Außerhalb dieser Zeiten können die Räume der Mensa auch von Vereinen, Organisationen oder anderen genutzt werden.
Die Mensa kann für öffentliche oder private Feiern, Versammlungen, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen genutzt werden.
Die Durchführung einer Veranstaltung setzt einen schriftlichen oder mündlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung mindestens acht Wochenvor der Veranstaltung voraus. Für die Überlassung der Mensa werden 229,41€ netto berechnet. Die Bestuhlung kann optional durch den Hausmeister erfolgen. Hierfür wird ein zusätzliches pauschales Entgelt in Höhe von 50,42€netto erhoben.
Auf Verlangen der Gemeindeverwaltung hat der Veranstalter eine Kaution von mindestens 500,00 € bis zu 1.500,00 € zu hinterlegen, sobald die Veranstaltung genehmigt ist
Weitere Informationen:
Benutzungsordnung für die Mensa der Gemeinde Steinheim (PDF-Dokument, 108,02 KB, 27.08.2020)
Entgeltordnung der Gemeinde Steinheim am Albuch für die Benutzung der Mensa für private Veranstaltungen (PDF-Dokument, 198,61 KB, 27.08.2020)
Scheckeler-Hütte
Der Mietpreis beträgt60,00 € + 15,00 €Abnahme
Der Mietpreis für Auswärtige beträgt 75,00 € + 15,00 € Abnahme
Die Kaution beträgt immer 250,00 €
Sie bietet Platz für ca. 50 Personen; ein WC ist vorhanden; Bänke und Tische sind ebenfalls vorhanden
Nicht vorhanden: Geschirr, Teller, Gläser!
Das Anlegen einer offenen Feuerstelle sowie das Zelten sind nicht gestattet und werden im Falle eines Verstoßes zur Anzeige gebracht. Auch der Aufbau von Pavillons ist nicht gestattet.
Die Tische und Bänke dürfen auf keinen Fall außerhalb der Hütte aufgestellt werden.
Winterpause:Keine Vermietung der Scheckeler Hütte von November bis April!
Weitere Informationen:
Bedienungsanleitung für die Beleuchung und Heizung der Scheckeler Hütte (PDF-Dokument, 204,37 KB, 27.08.2020)
Ansprechperson:
Petra Eckardt
Telefonnummer: 07323 9688500
Faxnummer: 07323 9688502
p.eckardt@steinheim.com
Seeberghalle Söhnstetten
Die Seeberghalle kann für Sportveranstaltungen, öffentliche oder private Feiern, Versammlungen, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen genutzt werden.
Die Durchführung einer Veranstaltung setzt einen schriftlichen oder mündlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung voraus.
Stuhlplätze : 648 Personen
Tischplätze : 360 Personen
Weitere Informationen:
Benutzungsordnung für die Seeberghalle Söhnstetten (PDF-Dokument, 37,28 KB, 27.08.2020)
Gebührenordnung der Gemeinde Steinheim am Albuch für die Benutzung der Wentalhalle, der Seeberghalle und der Albuchhalle (PDF-Dokument, 16,81 KB, 27.08.2020)
Ansprechperson:
Petra Eckardt
Telefonnummer: 07323 9607-11
Faxnummer: 07323 9607-12
p.eckardt@steinheim.com