Europa- und Kommunalwahl 2024
Der Zeitraum, in dem die Wahl des Europäischen Parlaments stattfinden soll, wurde vom Rat auf den 06. Juni 2024 bis 09. Juni 2024 festgelegt. Da die Wahl nach den Vorgaben des deutschen Europawahlgesetzes an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden muss, hat die Bundesregierung den Wahltermin für Deutschland auf Sonntag, den 09. Juni 2024 festgelegt.
Zeitgleich finden am Sonntag, den 09. Juni 2024 die Europawahl und die Kommunalwahlen statt.
In Steinheim werden bei der Kommunalwahl der Kreistag und der Gemeinderat gewählt.
Wahlhelfer
Gesucht werden:
Wahlhelfer für die Kommunalwahl (Gemeinderat und Kreistag) sowie die Europawahl am 09. Juni 2024
Für die Durchführung dieser Wahlen sucht die Gemeinde Steinheim wieder ehrenamtliche Wahlhelfer, welche sich in einem Wahlvorstand engagieren und somit zu einem erfolgreichen Gelingen der Wahl beitragen.
Der Wahlvorstand setzt sich aus dem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter und mehreren Beisitzern zusammen. Zuständig ist der Wahlvorstand dabei für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten und das anschließende Auswerten der Stimmzettel. Hierfür wird es im Vorfeld eine umfassende Informationsveranstaltung geben.
Alle Wahlberechtigte der Gemeinde können Mitglied eines Wahlvorstandes sein, sofern er oder sie nicht Bewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von der Gemeinde Steinheim.
Sollten Sie Interesse an der ehrenamtlichen Unterstützung der Wahl haben, melden Sie sich unter wahlen(@)steinheim.com.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wahlergebnis
Auf dieser Seite erhalten Sie zusammengefasste Daten früherer Europawahlen und über die nachfolgenden Links detailliertere Daten der jeweiligen Wahl. Ergebnisse - Die Bundeswahlleiterin
Auf dieser Seite erhalten Sie zusammengefasste Daten früherer Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. Kommunalwahlen 2019 in Baden-Württemberg | LpB BW (kommunalwahl-bw.de)
Spezifische Informationen über die Kommunalwahl 2019 in Steinheim finden sie unter nachfolgendem Link. https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/08135032/index.html
Am Wahlabend können Sie die Ergebnisse von Steinheim bzw. des Wahlkreises über nachfolgenden Link aufrufen. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert. https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08135032/praesentation/index.html
Wer kann wählen?
Europawahl:
Deutsche Staatsbürger
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäische Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unionsbürger
Ebenfalls wahlberechtigt sind Unionsbürger mit Wohnung in Deutschland, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mind. 3 Monaten im Wahlgebiert wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auslandsdeutsche
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen.
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die mind. 16 Jahre alt sind und nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
- entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wo erhalte ich den Antrag?
Das Antragsformular können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier. Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Kommunalwahl:
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenfalls wahlberechtigt sind Wohnungslose, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis) haben.
Alle Wahlberechtigten werden im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt oder ggf. auf Antrag eingetragen. In diese Listen kann vor der Wahl vom 21.05.2024 bis zum 24.05.2024 Einsicht genommen werden, um sich von deren Vollständigkeit zu überzeugen und gegebenenfalls Ergänzungen vornehmen zu lassen.
Wie wird gewählt?
Europawahl:
In Deutschland erfolgt die Wahl anhand der Listenwahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei hat jeder Wähler eine Stimme.
Gewählt werden 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
Kommunalwahl:
Gemeinderat
Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand freier Listen, die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Ihnen stehen dabei so viele Stimmen zu, wie Mandatsträger zu wählen sind. Panaschieren und kumulieren ist möglich.
Kreistag
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Gewählt wird anhand von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Panaschieren und kumulieren ist möglich.
Panaschieren: Um Bewerbern unterschiedlicher Listen Stimmen zu geben, können Namen von einer anderen Liste handschriftlich zu einer als Grundlage dienenden Liste hinzugefügt werden.
Kumulieren: Um Bewerbern mehr als eine Stimme zu geben (maximal 3) kann der Bewerber mit einer 2 oder 3 gekennzeichnet werden.
Urnenwahl
Für die Urnenwahl werden Ihnen die Stimmzettel für die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl, ohne die jeweiligen Stimmzettelumschläge, vor der Wahl zugeschickt. Diese können von Ihnen bereits im Vorfeld ausgefüllt werden.
Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im am Wahltag im Wahllokal.
Die Stimmabgabe erfolgt am Wahltag Sonntag, den 09. Juni 2024 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Wahllokal. Bitte bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung, ein Ausweisdokument und die im Vorfeld zugeschickten Stimmzettel für die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl mit in das Wahllokal.
Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können Sie auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen im Bürgerbüro unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung
- schriftlich
- durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgestatteten Vertreter
- Online unter Verwendung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Link auf der rechten Seite hier auf der Homepage
Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Formulars. Möglich sind auch
- Fernschreiben, Fax oder E-Mail,
- über das Internet: Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
Bei einer Briefwahl sollten Sie die Hinweise in den Unterlagen, speziell auf der Rückseite des Wahlscheins, beachten. Insbesondere müssen Sie die eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabgabe unterschreiben, damit der Stimmzettel gültig ist. Auch darf die eidesstattliche Versicherung nicht vom Wahlschein getrennt werden. Außerdem sollten Sie den Wahlbrief rechtzeitig abschicken, damit er vor Ablauf der Abstimmungszeit ankommt.
Sollten Sie ihn mit der Post schicken, planen Sie zur Sicherheit am besten einige zusätzliche Tage ein. Sie können den Wahlbrief aber auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte selbst auf Ihrem Wahlamt abholen, können Sie dort gleich wählen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an Europa- und Kommunalwahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt.
Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine kostenlose Audio-CD an:
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 210 60 - 0, E- Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de
Wo kann ich wählen?
Unten aufgeführt finden Sie die Wahllokale.
- Wahlbezirk 001, Steinheim Ost, Zimmer 0.10, Gebäude A, Hillerschule
- Wahlbezirk 002, Steinheim Süd, Zimmer 0.06, Gebäude A, Hillerschule
- Wahlbezirk 003, Steinheim Nord-Ost, Trauzimmer Zi. 3.07, Rathaus Steinheim
- Wahlbezirk 004 Süd-West, Zimmer 0.09, Gebäude A, Hillerschule
- Wahlbezirk 005 Nord-West, Sitzungssaal, Rathaus Steinheim
- Wahlbezirk 006 Nord, Manfred-Bezler-Saal, Rathaus Steinheim
- Wahlbezirk 007 Sontheim/Küpfendorf, Dorfhaus Sontheim
- Wahlbezirk 008 Söhnstetten Ost/Dudelhof, Seeberghalle, Söhnstetten
- Wahlbezirk 009 Söhnstetten West, Seeberghalle, Söhnstetten