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Gemeinde Steinheim am Albuch
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Bekanntmachungen: Gemeinde Steinheim

Seitenbereiche

Steinheim im Sommer
Blick von Osten auf Steinheim im Nebel
Söhnstetten mit Wiese und Blumen im Vordergrund
Schäfhalde mit Mohn im Vordergrund
Blick von Südwesten auf Steinheim
Heiderose unter doppeltem Regenbogen

Hauptbereich

Ortsrecht

Alle Inhalte zum Ortsrecht finden Sie hier (LINK)

Bekanntmachungen der Gemeinde Steinheim am Albuch

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Datei). 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreitags am 9. Juni 2024

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9.6.2024

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument).

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Öffentliche Bekanntmachung Nachbesserung an Bodenrichtwerten zum 01.01.2022 und 01.01.2023

Die öffentliche Bekanntmachung Nachbesserung an Bodenrichtwerten finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Haushaltssatzung und Wirtschaftspläne der Gemeinde Steinheim am Albuch 2024

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinheim am Albuch für das Haushaltsjahr 2024 finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Den Wirtschaftsplan Abwasser der Gemeinde Steinheim am Albuch für das Wirtschaftsjahr 2024 finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Den Wirtschaftsplan Wasser der Gemeinde Steinheim am Albuch für das Wirtschaftsjahr 2024 finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Bauplatzvergaberichtlinie

Die Vergabe der Bauplätze erfolgt durch Bauplatzvergabekriterien anhand eines Punktesystems.
Die Vergabekriterien finden Sie hier. (PDF-Dokument 06.02.2024)

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Steinheim am Albuch - Feuerwehrentschädigungssatzung (FWES)

Die Satzung finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Steinheim am Albuch (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)

Die Satzung finden Sie hier (PDF-Dokument).

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

Die Satzung finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Steinheim am Albuch

Die Satzung finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Bauplatzvergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke

Die Bauplatzvergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke finden Sie hier. (PDF-Dokument)

Schulordnung der Musikschule Steinheim am Albuch

Die Schulordnung der Musikschule Steinheim am Albuch finden Sie hier (PDF-Dokument).

Schulentgeldordnung der Musikschule Steinheim am Albuch

Die Schulentgeldordnung der Musikschule Steinheim am Albuch finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Inkrafttreten der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof" und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften

Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument). 

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 08.12.2020 in der Fassung vom 01.03.2022

Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung finden Sie hier (PDF-Datei). 

Inkrafttreten der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Freiflächen PV-Anlage" in Söhnstetten

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Datei)

Inkrafttreten des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Freiflächen PV-Anlage" in Söhnstetten mit Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Datei). 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen. Unter 22 Bewerbungen stimmte der Gemeinderat mittels geheimer Wahl der Aufnahme folgender Personen auf die Vorschlagsliste zu:

Erika Edler, Peter Keck, Rudolf Laible und Volker Lang.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom 12.06.2023 bis 19.06.2023 zur Einsicht während der Öffnungszeiten im Rathaus Steinheim, Hauptstraße 24, 89555 Steinheim vor Zimmer 4.02 aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Steinheim, Hauptstraße 24, 89555 Steinheim, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
 

Steinheim, 25.05.2023
Holger Weise, Bürgermeister

Tag der Bekanntmachung: 06.06.2023

Verfahren zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof“ nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim am Albuch hat am 25.04.2023 in öffentlicher Sitzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den bebauten Bereich als im Zusammenhang bebauten Bereich festzulegen, sowie einzelne Außenbereichsflächen in die Satzung mit einzubeziehen. Für den Geltungsbereich der Satzung ist der Entwurf des Ingenieurbüros G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen vom 25.04.2023 maßgebend.

Grundlage dafür ist, dass die Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind. Die „6. Flächennutzungsplanänderung in den Weilern Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof (Feststellungsbeschluss am 20.09.2022) stellt die Flächen als gemischte Bauflächen dar.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB wird in Anlehnung an das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht ist hierfür nicht erforderlich. Es sind auch keine Umweltbelange bekannt, die eine Umweltprüfung nach der Maßgabe des Baugesetzbuches erfordern würden.

2. Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 25.04.2023 den Entwurf zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof“ gebilligt und beschlossen, gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung durchzuführen.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof (Feststellungsbeschluss am 20.09.2022) stellt die Fläche als gemischte Baufläche dar. Durch die vorliegende Satzung soll der verstärkten Nachfrage nach Wohnnutzung nachgekommen werden.

Maßgebend ist der Entwurf einschließlich Begründung und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Ingenieurbüros G+H Ingenieurteam GmbH vom 25.04.2023, sowie die Erfassung der Avifauna und Fledermäuse von PLANung: Landschaft, Arten, Natur vom 15.12.2021. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgenden Planausschnitten:

Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof“ mit zeichnerischen Teilen, schriftlichem Teil, Begründung, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Erfassung der Avifauna und Fledermäuse nebst Anhängen liegt vom

15. Mai - 15. Juni 2023 (je einschließlich)

im Rathaus Steinheim, Hauptstraße 24, im Flur des Obergeschosses, Ebene 4, zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Ebenfalls werden die Unterlagen unter folgender Adresse ins Internet gestellt:

www.steinheim.com

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsbauamt Steinheim, Zimmer Nr. 4.13 schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Jedermann kann in den Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Neben dem Planentwurf und der Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:

-      Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof“, Verfasser Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH vom 25.04.2023

-      Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans in Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof, Verfasser G+H Ingenieurteam GmbH vom 20.09.2022 mit der Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Erholung und die Bevölkerung

-      Erfassung der Avifauna und Fledermäuse vom 15.12.2021 mit Anhängen (PLANung: Landschaft, Arten, Natur; Dipl.-Biol. Reinhardt Utzel)

Nach Durchführung der Trägerbeteiligung der „6. Flächennutzungsplanänderung in Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler, Dudelhof“ gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

-      Stellungnahmen des Landratsamts Heidenheim, Abt. Wasserwirtschaft zum Starkregenmanagement und zur Entwässerung des Schmutz- und des Niederschlagswassers

-      Stellungnahmen des Landratsamts Heidenheim, Abt. Wald und Naturschutz (Naturschutz), mit Hinweisen zu Eingriffen, zu geschützten Arten und über den Umgang mit geschützten Streuobstwiesen, zu naturschutzrechtlich geschützten Flächen und Objekten sowie zum Biotopverbund

-      Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt. Naturschutz, mit Hinweisen über den Umgang mit geschützten Streuobstwiesen, zu naturschutzrechtlich geschützten Objekten und Flächen sowie zum Biotopverbund

-      Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart Abt. Denkmalpflege, mit Hinweis auf die im Gebiet befindlichen Kulturdenkmale nach § 2 DSchG und archäologischen Denkmale (Prüffall und Kulturdenkmal), sowie weitere Hinweise zum Umgang bei möglichen Funden

-      Stellungnahmen des Landesnaturschutzverbands zum Schutz der Streuobstbestände und zum Artenschutz

-      Stellungnahme des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, mit Hinweisen auf Daten über lokale geologische Untergrundverhältnisse und Gefahrenhinweiskarten sowie dem Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet und zum Geotopschutz

 

Steinheim, den 04.05.2023

Holger Weise, Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Steinheim am Albuch 2023

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinheim am Albuch für das Haushaltsjahr 2023 finden Sie hier (PDF-Dokument, 106,45 KB, 22.03.2023) 

Inkrafttreten des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Sondergebiet Himmelstoß"

Die Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Sondergebiet Himmelstoß" in Steinheim am Albuch finden Sie hier (PDF-Dokument, 316,18 KB, 16.03.2023). 

Inkrafttreten der 6. Flächennutzungsplanänderung

Die amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 6. Flächennutzungsplanänderung Steinheim in den Weilern Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler und Dudelhof sowie für den Bereich Himmelstoß finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,25 MB, 21.02.2023) 

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften finden Sie hier (PDF-Dokument

Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der Gemeinde Steinheim am Albuch

Die Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Steinheim am Albuch für den Kernhaushalt finden Sie hier (PDF-Dokument, 73,16 KB, 28.11.2022):

Die Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Steinheim am Albuch für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung finden Sie hier (PDF-Dokument, 64,55 KB, 28.11.2022):

Amtliche Bekanntmachung Verfahren zur 6. Flächennutzungsplanänderung in Steinheim

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim am Albuch hat am 28.06.2022 den 2. Entwurf zur 6. Flächennutzungsplanänderung in Steinheim in den Weilern Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler und Dudelhof sowie für den Bereich Sondergebiet „Himmelstoß“ gebilligt und beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der geänderten Planung erneut durchzuführen.

Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft haben sich Gnannenweiler, Neuselhalden, Irmannsweiler und Dudelhof mittlerweile von eher landwirtschaftlich geprägten Weilern zu typischen Dorfgebieten entwickelt. Aufgrund weiterer Anfragen nach Wohngelegenheiten ist die Fortsetzung der Entwicklung absehbar. Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan im Bereich des Sondergebiets „Himmelstoß“ zu ändern.

Aus diesem Grund stellt die geänderte Flächennutzungsplanung die genannten Weiler zukünftig als gemischte Baufläche dar. Im Bereich Himmelstoß werden künftig Sonderbauflächen und Grünflächen gemäß dem gleichnamigen Bebauungsplan dargestellt.

Maßgebend ist der 2. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht des Ing.-Büros G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen vom 28.06.2022. Die Änderungsbereiche ergeben sich aus folgenden Planausschnitten:

 

Der 2. Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschl. Umweltbericht wird nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom Telefonnummer: 15.07.2022 - 15.08.2022 (je einschließlich) im Internet auf der Homepage der Gemeinde Steinheim unter www.steinheim.com erneut öffentlich zugänglich gemacht.

In diesem Zeitraum werden die auszulegenden Unterlagen neben der Veröffentlichung im Internet auch zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Steinheim, Hauptstraße 24, 89555 Steinheim im Flur des Obergeschosses Ebene 4 vor Zimmer 4.02 während der üblichen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Hinweis: Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist das Rathaus im Auslegungszeitraum möglicherweise geschlossen. Eine Einsichtnahme ist dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (07329 / 9606-0) möglich.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsbauamt Steinheim, Zimmer Nr. 4.13 schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Jedermann kann in den 2. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen. Außerdem darf der Inhalt der betroffenen Stellungnahmen nicht für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes von Bedeutung sein. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Neben dem 2. Planentwurf mit Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht zum 2. Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung, Verfasser G+H Ingenieurteam GmbH vom 28.06.2022 mit der Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser und Grundwasser, Klima und Luft, Landschaft, Landschaftsbild und Erholung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten, Biotope, Schutzgebiete, Kultur- und Sachgüter, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Emissionen, Art und Menge der erzeugten Abfälle, Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Wechselwirkungen.
  • Erfassung der Avifauna und Fledermäuse des Büros „Planung Landschaft Arten Natur“, Boos vom 15.12.2021.

Nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Landratsamt Heidenheim:

  • Stellungnahme des Geschäftsbereichs Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht mit Hinweisen zum Starkregenrisikomanagement, zur Abwasserbeseitigung, zu Bodenschutzmaßnahmen, zu Altlasten (keine bekannt) und zum anzustrebenden Erdmassenausgleich bei Baumaßnahmen
  • Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zur Erfordernis artenschutzrechtlicher Untersuchungen sowie zu vorhandenen Schutzgebieten und Biotopen
  • Stellungnahme der unteren Landwirtschaftsbehörde zur landwirtschaftlichen Prägung des Ortsbilds

Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abtlg. Raumordnung) zur Beachtung der rechtlichen Vorgaben zur nachhaltigen Planung
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart als Höhere Naturschutzbehörde zur Erfordernis artenschutzrechtlicher Untersuchungen sowie zu vorhandenen Schutzgebieten und Biotopen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart als Landesamt für Denkmalpflege zur möglichen Betroffenheit von Bau- und Kunstdenkmalen, bzw. zu archäologischen Denkmalen
  • Stellungnahme des Regionalverbands Ostwürttemberg zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie zur Einschätzung der Betroffenheit der regionalplanerischen Ziele im Bereich des Bebauungsplans Himmelstoß (keine Betroffenheit bei Einhaltung der jetzigen Dimensionen)
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg zu mineralischen Rohstoffen, zur Grundwasserüberdeckung und zum Geotopschutz
  • Stellungnahme des Landesnaturschutzverbands zur Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Prüfung, insbesondere zur eventuellen Betroffenheit von Vögeln oder Fledermäusen bei der Fällung von Bäumen und beim Abriss landwirtschaftlicher Gebäude.

Folgende weitere umweltbezogene Informationen sind nach Durchführung der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar:

Landratsamt Heidenheim:

  • Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zur artenschutzfachlichen Erfassung, zu den geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen und zu bestehenden naturschutzfachlich geschützten Objekten und Flächen.

Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart als Höhere Naturschutzbehörde zum gesetzlichen Schutz der Streuobstwiesen und zu den artenschutzfachlichen Maßnahmen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg zu mineralischen Rohstoffen
  • Stellungnahme des Landesnaturschutzverbands zu den artenschutzfachlichen Maßnahmen und zum Erhalt der Streuobstwiesen
 

Steinheim am Albuch, den 07.07.2022

Holger Weise, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage“ Gemarkung Söhnstetten

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage“ Gemarkung Söhnstetten, mit 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim am Albuch hat am 31.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Freiflächen PV-Anlage“ in Söhnstetten sowie den Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zum vorgenannten Bebauungsplan gebilligt und beschlossen die Vorentwürfe gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften bestehend aus: Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil und Begründung vom 31.05.2022, gefertigt vom Ing.-Büro Helmut Kolb (Steinheim) mit den umweltbezogenen Informationen gemäß Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung vom 31.05.2022, gefertigt vom Büro Zeeb & Partner (Ulm), sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus: Begründung mit Zeichnerischer Teil vom 31.05.2022, gefertigt vom Ing.-Büro Helmut Kolb (Steinheim) in der Zeit vom

23.06.2022 - 22.07.2022 (je einschließlich)

im Rathaus Steinheim, Hauptstraße 24, im Flur des Obergeschosses, Ebene 4, während der üblichen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steinheim unter www.steinheim.com eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Steinheim, Zimmer Nr. 4.13 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Jedermann kann in die Vorentwürfe Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Fachgutachten

  • Umweltbericht:

mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter: Naturraum, Boden, Wasser, Klima, Vegetation, Fauna, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Fläche

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung:

mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Tierarten

 

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplans mit paralleler Flächennutzungsplanänderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaik-Anlage auf einer Fläche von rund 15 ha zu schaffen.

Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Ackerfläche genutzt und sind als Fläche für die Landwirtschaft im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt. Das Plangebiet wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freiflächen PV-Anlage“ ausgewiesen.

Das Plangebiet liegt südwestlich von Söhnstetten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf die Flurstücke 925, 923, 922, 917 sowie teilweiße 1886, 920 und 924 der Gemarkung Söhnstetten. Für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Planauszug des Ing.-Büros Helmut Kolb (Steinheim) vom 31.05.2022 maßgebend.

Durch die parallele Änderung des Flächennutzungsplans wird der neu zu überplanende Bereich als Sondergebietsfläche dargestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans (siehe oben). Für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Planauszug des Ing.-Büros Helmut Kolb (Steinheim) vom 31.05.2022 maßgebend.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplanänderungen gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den Planungen tangiert werden, zu den Vorentwürfen eingeholt.

 

Steinheim, den 15.06.2022

 

Holger Weise

Bürgermeister

Satzungen der Jagdgenossenschaften

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Steinheim finden Sie hier. (PDF-Dokument, 95,62 KB, 14.04.2022)

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Söhnstetten finden Sie hier. (PDF-Dokument, 95,15 KB, 14.04.2022)

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Küpfendorf finden Sie hier. (PDF-Dokument, 224,47 KB, 14.04.2022)

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Irmannsweiler finden Sie hier. (PDF-Dokument, 225,54 KB, 14.04.2022)

Haushaltssatzung der Gemeinde Steinheim am Albuch 2022

Hier (PDF-Dokument, 73,30 KB, 11.03.2022)finden Sie die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinheim am Albuch für das Haushaltsjahr 2022

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Königsbronner Feld II“ in Steinheim am Albuch

Hier (PDF-Dokument, 448,17 KB, 08.03.2022) finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Königsbronner Feld II“ in Steinheim am Albuch.

Bebauungsplan Zeichnerischer Teil (JPEG-Bilddatei, 2,95 MB, 08.03.2022) - JPEG

Bebauungsplan Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,59 MB, 08.03.2022) - PDF

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Solarpark Küpfendorf“ mit Grünordnung

Die Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Solarpark Küpfendorf“ mit Grünordnung finden Sie hier. (PDF-Dokument, 195,09 KB, 03.03.2022)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Steinheim am Albuch vom 01.03.2022

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Steinheim am Albuch vom 01.03.2022 finden Sie hier. (PDF-Date) (PDF-Dokument, 196,16 KB, 23.02.2022)

Friedhofssatzung der Gemeinde Steinheim am Albuch vom 22.02.2022

Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 563,66 KB, 23.02.2022).

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gerstetter Berg - 1. Erweiterung, erste Änderung“, Gemarkung Söhnstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim am Albuch hat in öffentlicher Sitzung am 11.01.2022 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gerstetter Berg - 1. Erweiterung, erste Änderung“ in der Fassung vom 19.11.2018 / 11.01.2022 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Maßgebend sind der Zeichnerische Teil, der Schriftliche Teil und die Begründung des Bebauungsplans in der Fassung des Ingenieurbüros Kolb, Steinheim vom 19.11.2018 / 11.01.2022.

 

Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gerstetter Berg - 1. Erweiterung, erste Änderung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der üblichen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Steinheim am Albuch, Bauamt, Hauptstraße 24, 89555 Steinheim am Albuch von jedermann eingesehen werden; über den Inhalt des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Steinheim am Albuch, www.steinheim.com, eingestellt.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:

Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

 

Steinheim am Albuch, den 20.01.2022

 

Holger Weise

Bürgermeister

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist aus dem abgebildeten Lageplanausschnitt ersichtlich.

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage“, Gemarkung Söhnstetten

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim am Albuch hat am 09.11.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage“ und gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) die Satzung über örtliche Bauvorschriften beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Söhnstetten: 925, 923, 922, 1886, 917 sowie teilweiße 920 und 924.

Für den Geltungsbereich, der sich südwestlich von Söhnstetten im Gewann Warme Ställe und Gussenstadter Einsiedel befindet, ist der Lageplan des Ingenieurbüros Kolb aus Steinheim vom 09.11.2021 maßgebend.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Freiflächen Photovoltaik-Anlage geschaffen werden.

Der Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 7. Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Steinheim, den 09.12.2021

 

Gez.

Holger Weise

Bürgermeister

 

Der Geltungsbereich geht aus dem Lageplan zum Bebauungsplan hervor:

Öffentliche Bekanntmachung: Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Küpfendorf“)

Mit dem Bescheid vom 29.11.2021 hat das Landratsamt Heidenheim die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Steinheim am Albuch für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Küpfendorf“ genehmigt.

Der Geltungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Flurnummern der Gemarkung Steinheim: 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219 und 221.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam (§ 6 Abs. 5 S. 2 BauGB).

Jedermann kann die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Steinheim, Hauptstraße 24 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Steinheim unter www.steinheim.com einzusehen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gilt der Bauleitplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Steinheim, den 09.12.2021

Gez.
Holger Weise
Bürgermeister                     

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage“, Gemarkung Söhnstetten

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim am Albuch hat am 09.11.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage“, Gemarkung Söhnstetten zu schaffen. Für den Geltungsbereich, der sich südwestlich von Söhnstetten im Gewann Warme Ställe und Gussenstadter Einsiedel befindet, ist der Lageplan des Ingenieurbüros Kolb aus Steinheim vom 09.11.2021 maßgebend. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Geltungsbereich als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung: Freiflächen Photovoltaik-Anlage ausgewiesen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Steinheim, den 09.12.2021

 

Gez.

Holger Weise

Bürgermeister

 

Der Geltungsbereich geht aus dem Lageplan zur Flächennutzungsplanänderung hervor:

Hauptsatzung Gemeinde Steinheim

Hier (PDF-Dokument, 3,87 MB, 08.12.2021)finden Sie die Hauptsatzung der Gemeinde Steinheim ab dem 01.01.2021.

Entgeltordnung der Gemeinde Steinheim am Albuch für die Benutzung der Mensa für private Veranstaltungen

Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 107,64 KB, 09.12.2020).

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 121,93 KB, 28.07.2020).

Marktsatzung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.11.2021 wurde die Neufassung der Marktsatzung zum 01.01.2022 beschlossen.

Hier (PDF-Dokument, 150,19 KB, 09.12.2021) können Sie sich das Dokument herunterladen.

Marktgebührensatzung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.05.2022 wurde die Neufassung der Marktgebührensatzung zum 01.07.2022 beschlossen.

Hier (PDF-Dokument, 63,65 KB, 14.06.2022) können Sie sich das Dokument herunterladen.

Highlights

Meteorkrater – Museum

Vor etwa 15 Millionen Jahren entstand durch den Einschlag eines Meteoriten das Steinheimer Becken – der heute wohl besterhaltene und prägnanteste Meteoritenkrater mit Zentralkegel.

Heimatstube auf dem Klosterhof

Pflege von Brauchtum, Vorführungen alter Handwerkstechniken und die Bewahrung von Ausstellungsstücken aus früherer Zeit sind die Aufgaben des Heimatvereins Steinheim e. V.

Interaktiver Wentallehrpfad

Die bizarren Dolomitfelsen, von einem einstigen Flusslauf geformt, machten ein Trockental im Gemeindegebiet im Laufe der Jahrhunderte zum sagenumwobenen Wental. Seit dem Jahr 2010 führt der interaktive Wentallehrpfad von Steinheim aus durch das Wental bis zum Landhotel Wental, das sich bereits auf der Gemarkung Essingen befindet.

Gemeindewald

Steinheim hat einen sehr großen Wald, die Wälder der Gemarkung Steinheim zählen zum Albuch, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet der Schwäbischen Alb.